“Ruhetagsregelung” über Ostern wird zurückgenommen

Aufgrund massiver Kritik unter anderem vom BVDA an den Plänen, das Land über die Osterfeiertage fünf Tage lang in einen strikten Lockdown zu schicken, haben sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten zu einer Rücknahme der "Ruhetage" entschieden.

Gesellschaft und Politik

Der zuvor gefasste Beschluss, den Gründonnerstag und den Karsamstag einmalig als “Ruhetage” zu definieren, hatte zu großer Verunsicherung in allen Wirtschaftszweigen – inklusive der Anzeigenblattbranche – geführt. Dies lag zum einen an der geringen Vorlaufzeit. Viele Betriebe hätten durch die kurzfristige Umsetzung der Regelung mit Umsatzausfällen oder Kostensteigerungen rechnen müssen. Zum anderen lagen keine genaueren Details vor, wie der “Ruhetag” (arbeits-)rechtlich zu definieren sei. Als Anhaltspunkt diente vor allem eine Äußerung der Kanzlerin, dass die Ruhetage analog wie Sonn- oder Feiertage zu betrachten seien.

 

Auch die Verteilung der Anzeigenblätter wäre durch die Ruhetagsregelung vermutlich gefährdet gewesen, da ein Einsatz der fest eingeplanten jugendlichen Zusteller/innen gemäß einer Sonn- und Feiertagsregelung zunächst fraglich erschien.

 

Das Einlenken der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten ist unter anderem der schnellen Reaktion der Branchenverbände – darunter auch des BVDA – zu verdanken. Mit Blick auf die Systemrelevanz der Anzeigenblätter hatte sich der BVDA nach Bekanntgabe der Beschlüsse umgehend an alle relevanten politischen Ansprechpartner gewandt und eine entsprechende Öffnung der Ruhetagsregelung für die Zustellung durch Jugendliche gefordert. Die Forderung wurde an das Bundeskanzleramt, das Bundesarbeitsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesinnenministerium sowie an die Regierungschefs aller Länder gerichtet.

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