Redaktionen auch für KI-generierte Inhalte ethisch verantwortlich

Presserat ergänzt Pressekodex

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Der Pressekodex gilt auch für journalistische Inhalte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz entstanden sind. Das hat das Plenum des Presserats am 18. September mit der folgenden Ergänzung der Präambel des Pressekodex bekräftigt:

 

„Wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trägt die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge, unabhängig von der Art und Weise der Erstellung. Diese Verantwortung gilt auch für künstlich generierte Inhalte.“

 

Zusätzliche Änderungen im Pressekodex, etwa eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte, hält der Presserat derzeit nicht für erforderlich. „Für die ethische Bewertung von Beschwerden spielt es keine Rolle, wer mit welchen Hilfsmitteln einen Beitrag erstellt hat. Die presseethische Verantwortung, zum Beispiel für die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht, liegt weiter uneingeschränkt bei den Redaktionen”, so der Sprecher des Presserats Manfred Protze.

 

Bilder, die mithilfe von KI entstanden sind, müssen jedoch als Symbolbilder gekennzeichnet werden. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass künstlich generierte Bilder die Realität abbilden”, so Protze. Die Richtlinie 2.2, nach der symbolische Illustrationen als solche erkennbar zu machen sind, hat der Presserat bereits bei der Bewertung von Beschwerden in Bezug auf KI-generierte Bilder angewendet.

 

Zum Pressekodex: https://www.presserat.de/pressekodex.html

 

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