Phase Zwei für das Corona-Konjunkturpaket

Für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 können geschädigte Unternehmen im Rahmen der zweiten Förderphase Zuschüsse zu ihren fixen Betriebskosten beantragen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Was bedeutet das für Wochenblattverlage? Der BVDA informiert.

Der Euro

Das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket mit einem Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro soll die ökonomischen Auswirkungen der Corona-Pandemie durch Entlastungen für Familien, Wirtschaft und Kommunen abfedern. Erklärtes Ziel im vorliegenden Eckpunktepapier ist es, Deutschland mit Hilfe der darin enthaltenen Maßnahmen auf einen nachhaltigen und modern gestalteten Wachstumspfad zu führen, der das Land gestärkt aus der Krise hervorgehen lässt.

 

Überbrückungshilfen für den Mittelstand

Für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 können geschädigte Unternehmen im Rahmen der zweiten Förderphase Zuschüsse zu ihren fixen Betriebskosten beantragen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen zum Konjunkturpaket

 

Das könnte Sie auch interessieren