Parlamentarisches Frühstück zum Thema Verdienstgrenzen
Wie kann eine gerechte Anpassung der Verdienstgrenzen im Minijob aussehen? Diese Frage diskutierte Dr. Jörg Eggers am 5. November mit Abgeordneten aller Fraktionen.
Minijobs haben gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große Bedeutung. Sie ermöglichen einen flexiblen Einsatz von Arbeitskräften. Bis 2019 waren in Deutschland knapp 8 Millionen als sogenannte “Minijobber” beschäftigt. Schon diese große Zahl zeigt, dass die Beschäftigungsform auch für viele Menschen gute Möglichkeiten bietet.
So verdienen sich zum Beispiel mit der Zustellung von Wochenblättern häufig Schüler, Studenten oder Rentner etwas hinzu. Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, dass solche Chancen für die Menschen erhalten bleiben. Der Arbeitsmarkt ist zunehmend angespannt und “Minijobs” sind sowohl für krisengebeutelte Unternehmen, als auch für von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen eine wichtige Perspektive. “Minijobs” bieten zudem einen niedrigschwelligen Eintritt in den Arbeitsmarkt.
BVDA: Verdienstgrenzen müssen angehoben werden
Nachdem der Mindestlohn in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben wurde, liegt die Verdienstgrenze für “Minijobber” seit 2013 unverändert bei 450 Euro. Wie eine gerechte Anpassung aussehen könnte, diskutierte der Hauptgeschäftsführer des BVDA, Dr. Jörg Eggers, am 5. November beim gemeinsamen Parlamentarischen Frühstück mit der Mittelstandsallianz des BVMW mit zahlreichen Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen.
Eggers betonte, dass es für die rund 200.000 meist geringfügig beschäftigten Anzeigenblattzusteller enorm wichtig sei, die Verdienstgrenze auf 530 Euro anzuheben. Zudem fordert der Spitzenverband der kostenlosen Wochenblätter eine dynamische Anpassung auf den Mindestlohn. “Die Zusteller und Zustellerinnen wünschen sich eine Erhöhung der Verdienstgrenze und empfinden es als Benachteiligung, dass sie nicht von steigendem Mindestlöhnen profitieren können”, erklärte er den digital zugeschalteten Bundestagsabgeordneten. Mit steigenden Mindestlöhnen könnten die Minijobber derzeit nur mit entsprechender Arbeitszeitverkürzung eingesetzt werden. Die Anzeigenblattzustellung sei ein gutes Beispiel für den hohen bürokratischen Aufwand, den das in der Praxis bedeute. “Arbeits- und Einsatzpläne müssen aufgrund der starren Verdienstgrenzen angepasst werden. Dies bedeutet für unsere Branche eine Neudefinition ganzer Verteilgebiete und Gehfolgen, damit diese zu den Sollzeiten der Zusteller passen”, so Eggers.
BVMW betont Bedeutung für den gesamten Mittelstand
Dr. Hans-Jürgen Völz, Leiter Volkswirtschaft beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft, betonte, dass die Forderung nach einer Anhebung der Verdienstgrenzen für den gesamten Mittelstand in Deutschland wichtig sei. Neben der Verbände, die in der Mittelstandsallianz zusammenarbeiten, fordert das Handwerk und die Hotellerie und Gastronomie eine entsprechende Anpassung.
Erwartungsgemäß verlief die Diskussion kontrovers. Der BVDA wird sich gemeinsam mit der Mittelstandsallianz und dem BVMW weiter für eine sachgerechte Lösung einsetzen.