ADA Auflagenkontrolle
Die Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter (ADA) ist verpflichtend für alle BVDA-Mitglieder. Im Rahmen dieser Maßnahme werden alle Titel dahingehend überprüft, ob die von ihnen angegebenen Auflagen auch den Tatsachen entsprechen. Sowohl die gedruckte Auflage als auch die Trägerauflage werden überprüft.
Die ADA existiert seit 1985 und hat eine hohe Bedeutung für die Werbewirtschaft, da viele Anzeigenkunden bevorzugt oder ausschließlich in Wochenblättern werben, die ADA-geprüft sind.
Die ADA-geprüften Titel werden im Rahmen der Medieninformation zusammen mit weiteren planungsrelevanten Daten einmal im Jahr vom BVDA veröffentlicht. Die Verlage selbst benutzen das ADA-Signet als Qualitätsmerkmal in ihrer Eigenwerbung, um die Seriosität ihrer Auflagenhöhe öffentlich zu dokumentieren.
Der BVDA ist Träger der ADA – durchgeführt wird diese allerdings von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfungsbüros in Köln und München. Diese arbeiten nach einheitlichen Richtlinien, um Wettbewerbsneutralität zwischen den Verlagen zu wahren, und sind sowohl vom Verband als auch von den einzelnen Verlagen unabhängig.
Die aktuellen ADA-Richtlinien stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung: