BVDA kritisiert Vorschlag für Presseförderung
Aus dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurde das Konzept zur Presseförderung veröffentlicht. Dieses stellt sich bislang als reine Zuschussförderung zu Digitalprojekten dar. Der BVDA vertritt weiterhin den Standpunkt, dass eine reine Digitalförderung den Bedürfnissen der Gattung Anzeigenblatt nicht gerecht wird und fordert die Aufnahme einer Zustellförderung in die Liste der legitimen Förderzwecke.
Bei dem nun vom BMWi vorgelegten Konzept für die im Nachtragshaushalt 2020 beschlossene “Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern” handelt es sich um eine reine Zuschussförderung für Digitalprojekte. Das Konzept sieht demnach vor, dass die Verlage zukünftig anfallende Kosten für die digitale Transformation bei einer dafür noch zu beauftragenden staatlichen Stelle anmelden und nach Antragsbewilligung maximal 45 Prozent ihrer Investitionskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Das Konzept enthält bereits eine Liste beispielhafter Förderzwecke für die digitale Markterschließung, die bezuschusst werden können.
Das Konzept wurde von Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits bewilligt und steht in der Originalversion zum Download zur Verfügung: DOWNLOAD KONZEPT
Nach Berechnungen des BMWi, die sich nach Printauflage in 2019 und den durchschnittlichen Kosten der physischen Zustellung richten, entfallen ca. 30 Prozent der Mittel auf die Anzeigenblattbranche. Der Großteil der Förderung soll im Jahr 2021 an die Verlage abfließen. Voraussetzungen dafür sind:
- Die Vorlage einer detaillierten Förderrichtlinie,
- die beihilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission,
- eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Förderung sowie
- die notwendige Abstimmung mit dem Haushaltsausschuss, dem Finanzministerium und dem Bundesrechnungshof.
Die bereits für das Jahr 2020 eingeplanten 20 Millionen Euro können in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr abfließen und können in dem Fall laut BMWi erst wieder freigegeben werden, wenn die für 2021 eingeplanten Mittel komplett abgerufen wurden.
Detaillierte Förderrichtlinie steht noch aus – BVDA fordert Aufnahme von Zustellkosten als Förderzweck
Nachdem das ursprünglich in 2019 geplante Konzept einer reinen Zustellförderung für Anzeigenblätter und Tageszeitungen vom Haushaltsausschuss abgelehnt und durch eine Förderung der digitalen Transformation abgelöst wurde, haben sich die Verlegerverbände geschlossen für eine Aufnahme eines Anteils an Zustellförderung als Förderzweck eingesetzt. Der BVDA verweist in den laufenden Gesprächen weiter darauf, dass insbesondere Anzeigenblattverlagen mit einer reinen Digitalförderung nicht zielgerichtet geholfen werden kann.
Besondere Bedürfnisse unserer Gattung werden anerkannt
Die Notwendigkeit, den besonderen Bedürfnissen einer rein werbefinanzierten Gattung wie den Anzeigenblättern Rechnung zu tragen, wird auch im BMWi erkannt. Im vorliegenden Konzept werden die hohen Kosten der Zustellung als bestehendes Problem identifiziert.