BVDA begrüßt Neuauflage der bayerischen Sonderförderung für Verlage

Gerade in der aktuellen Corona-Krise zeigt sich die große Bedeutung von Pressefreiheit, Medienvielfalt und lokaler Berichterstattung. Nach der erfolgreichen Durchführung der Erstauflage der Bayerischen Innovations- und Sonderförderung aus 2020 hat die Staatskanzlei eine Neuauflage der Förderung in 2021 in Aussicht gestellt. Der BVDA begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

Sonderfoerderung

Zweck der Neuauflage der bayerischen Sonderförderung ist die Sicherung der Versorgung der Bayerischen Bevölkerung mit lokalen Informationen. Fördergegenstand ist die Herstellung und Verbreitung von kostenlosen Wochenzeitungen im jeweiligen Verbreitungsgebiet in Bayern.

 

Voraussetzung: Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent

Am 17. August hat die Bayerische Staatskanzlei die Projektförderung nun bewilligt. Die Abwicklung des Projekts erfolgt über die SGA Service-Gesellschaft Deutscher Anzeigenblätter mbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des BVDA. Alle Verlage mit Sitz in Bayern, die wöchentlich erscheinende Anzeigenblätter herausgeben, kommen für die Förderung in Frage. Als Zugangsvoraussetzung muss ein Umsatzrückgang in Höhe von mindestens 30 Prozent im Quartal I (2021) im Vergleich zum Referenzzeitraum Quartal I (2019) für die Anzeigenblattsparte des Verlages der in Bayern erscheinenden Titel vorliegen. Dieser Umsatzrückgang muss der SGA im weiteren Verlauf zusätzlich durch eine/n Steuerberater/in bestätigt bzw. nachgewiesen werden.

 

Projektzeitraum endet Mitte Oktober – Schnell Antrag stellen

Der Projektzeitraum beträgt vier Wochen ab dem 15. September 2021. In diesem Zeitraum muss der Verlag die Versorgung der Bevölkerung mit lokalen Informationen durch Anzeigenblätter anhand von Belegexemplaren gegenüber der SGA nachweisen. Für alle Anzeigenblatttitel, für die eine Förderung beantragt wird, müssen zusätzlich die Zustellkosten für die verteilte Auflage nachgewiesen werden.

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von einer Million Euro werden anhand eines auflagenbasierten Schlüssels unter den Verlagen verteilt. Die Höhe der geförderten Auflage muss durch die ADA – Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter – oder durch eine vergleichbare alternative Auflagenkontrolle nachgewiesen werden. Verlage, die sich noch nicht der ADA unterziehen, können ebenfalls das ADA-Siegel erwerben. Der anzugebene Umsatzrückgang dient seiner absoluten Höhe nach als zusätzliche Deckelung (theoretischer Maximalbetrag) der Förderung für den jeweiligen Verlag.

 

Um weitere Antragsunterlagen für die Förderung zu erhalten, senden interessierte Verlage bitte das Datenblatt zur Bayerischen Sonderförderung in ausgefüllter Form per E-Mail an info(at)bvda(dot)de.

Das Datenblatt ist schnellstmöglich bzw. spätestens bis zum 01.09.2021 per Mail an die SGA zu übermitteln.

 

Download: Förderkonzept zur bayerischen Sonderförderung 2021

 

Kontakt für Rückfragen:


Rebecca Knebel
SGA Service-Gesellschaft Deutscher Anzeigenblätter mbH
Markgrafenstr. 15 ∙ Haus der Presse ∙10969 Berlin
Tel. +49 30 72 62 98 – 2816
info(at)bvda(dot)de

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