Fördermitglied werden
Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft.
Fördermitglied werden können Unternehmen, die keine jostenlosen Wochenzeitungen publizieren, jedoch branchennahe Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Grundlage einer Fördermitgliedschaft ist die BVDA-Satzung.
Um eine Fördermitgliedschaft zu beantragen, müssen Sie lediglich einen Aufnahmeantrag ausfüllen und eine kurze Unternehmensbeschreibung beifügen. Im Rahmen seiner nächsten Sitzung entscheidet der BVDA-Hauptausschuss über Ihre Mitgliedschaft.
Eine Fördermitgliedschaft ist ungeachtet des Eintritts stets bis Ende des laufenden Jahres gültig und erneuert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sollte dem BVDA kein rechtzeitiges Schreiben des Mitglieds nach §6 der BVDA-Satzung zugegangen sein.
Für Fragen rund um Ihre Fördermitgliedschaft nutzen Sie unser Kontaktformular.
Vorteile für Fördermitglieder
Werden Sie Partner der Wochenblätter
Unternehmen, die keine kostenlosen Wochenzeitungen publizieren, jedoch branchennahe Produkte oder Dienstleistungen anbieten, haben die Möglichkeit, Fördermitglied im Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen zu werden.
Als Fördermitglied können Sie an den wichtigsten Veranstaltungen der Branche, den BVDA-Tagungen, teilnehmen, Ihr Unternehmen dort präsentieren, wertvolle Kontakte knüpfen und Einblicke in die Branchenthemen gewinnen. Darüber hinaus können Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung auf der Verbandswebsite darstellen.
Als Fördermitglied profitieren Sie zudem von dem umfangreichen Presse- und Informationsdienst des BVDA, von Leitfäden zu relevanten rechtlichen und politischen Fragen, der internen Mitgliederkommunikation und Serviceangeboten sowie den Publikationen des Verbandes.
Weitere Informationen zu einer BVDA-Fördermitgliedschaft und zu unserem Mitgliedsmodell finden Sie in unserem Leistungskatalog.
Ihre Ansprechpartnerin
Sandra Thömel
Projektassistentin Markt- und Mediaservice
+49 30 726298-2820F: +49 30 726298-2800
thoemel@bvda.de