Compliance-Richtlinie

Kartellrechtliche Compliance ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verbandsarbeit

Der BVDA vertritt die Interessen der in ihm zusammengeschlossenen Unternehmen und fördert diese. Kernaufgabe der Verbandsarbeit ist die Information und Beratung der Mitglieder in allen für sie relevanten Grundsatzfragen. Der BVDA erfüllt eine wichtige Plattformfunktion für seine Mitglieder, die miteinander in vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen stehen. Daraus folgt eine besondere Verantwortung für die Einhaltung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts, der sich der BVDA bewusst ist.

Der BVDA hat die notwendigen kartellrechtlichen Grundanforderungen für die Verbandsarbeit daher in einer eigenen Compliance-Richtlinie zusammengefasst. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Mitglieder des BVDA über die wesentlichen Vorgaben des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit zu informieren und sie zugleich für die konkreten Risiken von Kartellrechtsverstößen in der alltäglichen Verbandspraxis, die kartellbehördliche Sanktionen sowie erhebliche zivil- und öffentlich-rechtliche Haftungsfolgen sowohl für den Verband als auch für seine Mitglieder auslösen können, zu sensibilisieren.

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    BVDA Geschäftsführer Sebastian Schaeffer